---
title: "Anlage 4 ÄApprO 2002 — (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/_appro_2002/anlage-4"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
---

# Anlage 4 ÄApprO 2002 — (zu § 3 Absatz 5 sowie § 10 Absatz 4 und 5)Bescheinigung über das Praktische Jahr

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1549; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Der/Die Studierende der Medizin







Name, Vorname

Geburtsdatum

Geburtsort





hat regelmäßig und ordnungsgemäß an der unter meiner Leitung in der/dem unten bezeichneten Klinik/Krankenhaus, der Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung oder der ärztlichen Praxis durchgeführten Ausbildung teilgenommen. Die Ausbildung erfolgte auf der Abteilung/in der Praxis für



                                                                                           





Die Ausbildung wurde in

 

⃞



Vollzeit

⃞



Teilzeit mit einem Umfang von             % der wöchentlichen Ausbildungszeitdurchgeführt.

Dauer der Ausbildung







von:bis:





Fehlzeiten:

⃞



nein

⃞







ja   von:bis:

⃞



Das Krankenhaus, die ärztliche Praxis bzw. die Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung ist Lehrkrankenhaus, Lehrpraxis bzw. zur Ausbildung bestimmt worden von der Universität









⃞



 Die Ausbildung ist an einem Krankenhaus der Universität durchgeführt worden.







Ort, Datum



  Siegel/Stempel   







(Unterschrift der für die Ausbildung verantwortlichen Ärzte)

---

— Approbationsordnung für Ärzte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
