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title: "Anlage 12 ÄApprO 2002 — (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)"
canonical: "http://www.juralernen.de/gesetze/_appro_2002/anlage-12"
jurisdiction: "Deutschland (Bundesrecht)"
language: "de"
source: "https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html"
updated: "2026-05-15T12:04:34+00:00"
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# Anlage 12 ÄApprO 2002 — (zu § 13 Absatz 4, §§ 32, 33 Absatz 2, § 41 Absatz 3 und § 43 Absatz 2 Satz 7)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1553)

..........

(Ausstellende Stelle)



Zeugnis

über die Ärztliche Prüfung





Der/Die Studierende der Medizin ..........

geboren am .......... in ..........

hat den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am ..........

in .......... mit der Note „ .......... “ abgelegt.





Unter Berücksichtigung der Prüfungsnoten für den Ersten Abschnitt und den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung hat er/sie die Ärztliche Prüfung mit der Gesamtnote „ .......... “ (.......... ) am .......... 

bestanden.

(Zahlenwert)





Herr/Frau ..........

hat das Medizinstudium an der ..........

abgeschlossen.

     Siegel oder Stempel







.......... , den ..........



..........

(Unterschrift)

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— Approbationsordnung für Ärzte

Amtliche Fassung: https://www.gesetze-im-internet.de/_appro_2002/index.html

Quelle: gesetze-im-internet.de. Nicht-amtliche Wiedergabe.
