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title: "Definition: Zugänglich gemacht (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/zugaenglich-gemacht-201-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Zugänglich gemacht (§ 201 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Zugänglichmachen ist die Eröffnung des Zugriffs für einen Dritten in einer Weise, dass dieser die Aufnahme gebrauchen oder einem anderen zugänglich machen kann.

## Erläuterung

Genügen tut bereits die Einräumung einer Gelegenheit zur Kenntnisnahme der akustischen Reproduktion.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/zugaenglich-gemacht-201-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
