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title: "Definition: Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)"
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kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Zerstören (§ 303 Abs. 1 StGB)

## Definition

Eine Sache ist zerstört, wenn sie aufgrund der Einwirkung in ihrer Existenz vernichtet oder so wesentlich beschädigt ist, dass sie ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verloren hat.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/zerstoeren-303-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
