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title: "Definition: Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/wohnung-art-13-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)

## Definition

Unter Wohnung versteht man solche Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/wohnung-art-13-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
