---
title: "Definition: Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/waffe-244-abs-1-nr-1a-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Waffe (§ 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB)

## Definition

Waffen sind solche Gegenstände, die nicht nur objektiv dazu geeignet, sondern nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Zustand allgemein dazu bestimmt sind, Menschen erhebliche Verletzungen zuzufügen.

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/waffe-244-abs-1-nr-1a-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
