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title: "Definition: Vollendung (vor § 13 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/vollendung-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vollendung (vor § 13 StGB)

## Definition

Eine Straftat ist vollendet, wenn alle Merkmale des objektiven und subjektiven Deliktstatbestands verwirklicht sind.

## Erläuterung

<vertiefung>An verschiedenen Stellen ist der Vollendungszeitpunkt von Bedeutung. So scheidet ein Rücktritt nach Tatbestandsvollendung aus. Streitig ist zudem, in welchem Umfang eine Beteiligung weiterer Täter oder Teilnehmer im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung der Tat noch möglich bleibt.</vertiefung>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/vollendung-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
