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title: "Definition: Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verwerflicher-vertrauensbruch-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verwerflicher Vertrauensbruch (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Die wohl h.L. in der Literatur fordert für eine heimtückische Tötung einen besonders verwerflichen Vertrauensbruch, der in der Ausnutzung eines zwischen Täter und Opfer bestehenden Vertrauensverhältnisses zu sehen ist. Der Begriff des Vertrauensverhältnisses dürfe dabei weder mit schlichter Arglosigkeit gleichgesetzt werden, noch auf lediglich institutionalisierte Vertrauensbeziehungen familiärer oder freundschaftlicher Art begrenzt werden. Leitgedanke soll vielmehr der Missbrauch sozial-positiver Verhaltensmuster sein.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verwerflicher-vertrauensbruch-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
