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title: "Definition: Versuch einer Straftat (§ 22 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/versuch-einer-straftat-22-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Versuch einer Straftat (§ 22 StGB)

## Definition

Ein Versuch liegt vor, wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat aufgrund eines unbedingten Tatentschlusses unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung ansetzt, ohne dass es zur Vollendung kommt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/versuch-einer-straftat-22-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
