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title: "Definition: Versprechen (§ 333 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/versprechen-333-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Versprechen (§ 333 StGB)

## Definition

Der Vorteilsgeber verspricht, wenn eine gegenseitige Vereinbarung vorliegt, einen Vorteil später zukommen zu lassen.

## Erläuterung

Spiegelbildlich zum Sichversprechenlassen verhält sich das Versprechen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/versprechen-333-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
