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title: "Definition: Verschlossenes Behältnis (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verschlossenes-behaeltnis-243-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verschlossenes Behältnis (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Ein Behältnis ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden. Verschlossen ist das Behältnis, wenn es gegen ordnungswidrigen Zugriff gesichert ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verschlossenes-behaeltnis-243-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
