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title: "Definition: Verschlossen (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verschlossen-202-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verschlossen (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Das Schriftstück ist verschlossen, wenn es mit einer an ihm befindlichen Vorkehrung versehen ist, die (auch) dazu bestimmt und geeignet ist, dem Vordringen zum gedanklichen Inhalt ein Hindernis zu bereiten.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verschlossen-202-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
