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title: "Definition: Verschleiern der Herkunft (§ 261 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verschleiern-der-herkunft-261-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verschleiern der Herkunft (§ 261 Abs. 2 StGB)

## Definition

Mit dem Verschleiern der Herkunft ist jedes irreführende Verhalten gemeint, das darauf abzielt, einem Tatobjekt den Anschein einer anderen (legalen) Herkunft zu verleihen oder zumindest die wahre Herkunft zu verbergen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verschleiern-der-herkunft-261-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
