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title: "Definition: Verrichtungsgehilfe (§ 831 Abs. 1 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verrichtungsgehilfe-831-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verrichtungsgehilfe (§ 831 Abs. 1 BGB)

## Definition

Verrichtungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von den Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist.

## Erläuterung

Eine inhaltlich verwandte Rechtsfigur im Schuldrecht ist der <b>Erfüllungsgehilfe</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/278.html" title="&sect; 278 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners f&uuml;r Dritte">§ 278 BGB</a>). Der zentrale Unterschied der beiden besteht darin, dass der Verrichtungsgehilfe gegenüber dem Geschäftsherren <b>weisungsgebunden</b> ist. Das heißt, selbstständige Personen können keine Verrichtungsgehilfen, sondern allenfalls Erfüllungsgehilfen sein! 
<vertiefung>Zu den Unterschieden zwischen Erfüllungsgehilfe und Verrichtungsgehilfe sowie zu den Unterschieden zwischen <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/278.html" title="&sect; 278 BGB: Verantwortlichkeit des Schuldners f&uuml;r Dritte">§ 278 S. 1 BGB</a> und <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/831.html" title="&sect; 831 BGB: Haftung f&uuml;r den Verrichtungsgehilfen">§ 831 Abs. 1 S. 1 BGB</a> empfehlen wir Dir diese Lerneinheit in unserem Kurs zum Schuldrecht AT.</vertiefung>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verrichtungsgehilfe-831-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
