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title: "Definition: Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/vergehen-12-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Vergehen (§ 12 Abs. 2 StGB)

## Definition

Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Der Begriff ist in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html" title="&sect; 12 StGB: Verbrechen und Vergehen">§ 12 Abs. 2 StGB</a> <b>legaldefiniert</b>. Du brauchst ihn also nicht auswendig zu lernen!</klausurhinweis>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/vergehen-12-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
