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title: "Definition: Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verfaelschen-von-daten-269-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verfälschen von Daten (§ 269 Abs. 1 StGB)

## Definition

Unter Verfälschen wird jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts von Daten verstanden, durch die der Anschein erweckt wird, als habe der Aussteller die Erklärung in der Form abgegeben, wie sie nach der Veränderung vorliegt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verfaelschen-von-daten-269-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
