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title: "Definition: Vereinigung (Art. 9 Abs. 1 GG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/vereinigung-art-9-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Vereinigung (Art. 9 Abs. 1 GG)

## Definition

Eine Vereinigung gemäß Art. 9 Abs. 1 GG ist ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen Zweck auf freiwilliger Basis bei Unterwerfung unter eine organisatorische Willensbildung. Eine Koalition gemäß Art. 9 Abs. 3 GG ist ein Sonderfall der Vereinigung, deren Hauptzweck in der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen liegt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/vereinigung-art-9-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
