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title: "Definition: Verdächtigung, Art und Weise (§ 164 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verdaechtigung-art-und-weise-164-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verdächtigung, Art und Weise (§ 164 Abs. 1 StGB)

## Definition

Der Täter muss Tatsachen behaupten oder auch nur sprechen lassen (h.M.), die nach den konkreten Umständen geeignet sind, den für behördliches Einschreiten erforderlichen Verdachtsgrad zu begründen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verdaechtigung-art-und-weise-164-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
