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title: "Definition: Verbreiten (§ 186 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/verbreiten-186-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Verbreiten (§ 186 StGB)

## Definition

Der Täter verbreitet eine Tatsache, wenn er eine bereits von einem anderen aufgestellte Behauptung als Wissen eines Dritten weitergibt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/verbreiten-186-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
