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title: "Definition: Unrechtsbewusstsein (§ 17 StGB) "
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/unrechtsbewusstsein-17-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unrechtsbewusstsein (§ 17 StGB)

## Definition

Das Unrechtsbewusstsein ist ein selbstständiges Element der Schuld. Gemeint ist die Kenntnis der rechtlichen Verbotenheit der Tat. Das Fehlen des Unrechtsbewusstseins heißt Verbotsirrtum, § 17 StGB. Der Verbotsirrtum schließt die Schuld nur dann aus, wenn er für den Täter im konkreten Fall unvermeidbar gewesen ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/unrechtsbewusstsein-17-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
