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title: "Definition: Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/unmittelbares-ansetzen-22-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unmittelbares Ansetzen (§ 22 StGB)

## Definition

Der Täter setzt unmittelbar an, wenn er subjektiv die Schwelle zum „Jetzt-geht’s-los“ überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung von der Tat bei ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenschritte zur Tatbestandsverwirklichung führen oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen.

## Erläuterung

<vertiefung>Mittels des Kriteriums des unmittelbaren Ansetzens grenzt man den <b>strafbaren Versuch</b> von der <b>straflosen Vorbereitungshandlung</b> ab. Wegen der Bedeutung dieser Abgrenzung haben sich zahlreiche Theorien herausgebildet (etwa Sphärentheorie, Theorie der Feuerprobe, Gefährdungstheorie, Zwischenaktstheorie). In den meisten Konstellationen führen sie zu übereinstimmenden Ergebnissen; der BGH verbindet sie entsprechend der hier dargestellten Definition.</vertiefung><klausurhinweis>Sind im Sachverhalt keine besonderen Probleme angelegt, reicht es aus, die hier dargestellte Definition zu verwenden, ohne im Einzelnen auf die Theorien einzugehen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/unmittelbares-ansetzen-22-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
