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title: "Definition: Unglücksfall (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/ungluecksfall-243-abs-1-nr-6-stgb"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unglücksfall (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

## Definition

Bei einem Unglücksfall handelt es sich um ein plötzlich eintretendes Ereignis, das unmittelbar eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachwerte begründet.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/ungluecksfall-243-abs-1-nr-6-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
