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title: "Definition: Unbefugt (§ 201 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/unbefugt-201-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Unbefugt (§ 201 Abs. 1 StGB)

## Definition

Unbefugt handelt, wer rechtswidrig handelt, dessen Handeln also nicht durch einen Rechtfertigungsgrund – insbesondere eine (mutmaßliche) Einwilligung – gedeckt ist.

## Erläuterung

Auf die Ebene der Rechtswidrigkeit verweist das Merkmal damit lediglich in deklaratorischer Funktion.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/unbefugt-201-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
