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title: "Definition: umschlossener Raum (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/umschlossener-raum-243-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# umschlossener Raum (§ 243 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Darunter ist jedes Raumgebilde (mit oder ohne Dach) zu verstehen, das (mindestens auch) dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen.

## Erläuterung

Den Oberbegriff der geschützten Räumlichkeiten bildet der umschlossene Raum. Vom "umschlossenen Raum" ist das "Behältnis" iSd Nr. 2 scharf zu unterscheiden.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/umschlossener-raum-243-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
