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title: "Definition: Umgekehrter Tatbestandsirrtum"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/umgekehrter-tatbestandsirrtum"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Umgekehrter Tatbestandsirrtum

## Definition

Ein umgekehrter Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn der Täter sich zu seinen Ungunsten irrt und ein in Wirklichkeit nicht vorliegendes Tatbestandsmerkmal für gegeben hält. Dies kann zu einer Versuchsstrafbarkeit führen, soweit der Versuch des betreffenden Delikts mit Strafe bedroht ist (sogenannter untauglicher Versuch, § 23 Abs. 3 StGB).

## Erläuterung

Beispiel: Wer eine Sache wegnimmt, die ihm selbst gehört (= Irrtum über Fremdheit des Tatobjekts).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/umgekehrter-tatbestandsirrtum
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
