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title: "Definition: Übersicherung (§ 138 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/uebersicherung-138-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Übersicherung (§ 138 BGB)

## Definition

Eine Übersicherung liegt vor, wenn der realisierbare Wert der Sicherheit von vornherein den Betrag der zu sichernden Forderung derart übersteigt, dass kein ausgewogenes, die gegenseitigen Interessen berücksichtigendes Verhältnis besteht (auffälliges Missverhältnis zwischen Sicherungswert und Sicherungsinteresse). Subjektiv ist eine verwerfliche Gesinnung des Sicherungsnehmers erforderlich.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/uebersicherung-138-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
