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title: "Definition: Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/taetigkeit-planmaessig-1-hgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Tätigkeit, planmäßig (§ 1 HGB)

## Definition

Eine planmäßige Tätigkeit ist während eines bestimmten Zeitraums auf eine unbestimmte Vielzahl von Geschäften gerichtet und wird nicht nur gelegentlich ausgeübt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/taetigkeit-planmaessig-1-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
