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title: "Definition: Substanztheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/substanztheorie-242-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Substanztheorie (§ 242 Abs. 1 StGB)

## Definition

Nach der Substanztheorie ist der Wille zur Enteignung der Sache nur zu bejahen, wenn er sich auf die Sache selbst in ihrer körperlichen Form bezieht.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/substanztheorie-242-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
