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title: "Definition: Sich Kenntnis verschaffen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/sich-kenntnis-verschaffen-202-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Sich Kenntnis verschaffen (§ 202 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Es verschafft sich Kenntnis, wer bis zum Inhalt durch visuelle oder optische Wahrnehmung vorgedrungen ist.

## Erläuterung

Erforderlich ist gerade kein Verständnis des Sinngehalts.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/sich-kenntnis-verschaffen-202-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
