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title: "Definition: Sachwerttheorie (§ 816 Abs. 1 S.1 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/sachwerttheorie-816-abs-1-s1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Sachwerttheorie (§ 816 Abs. 1 S.1 BGB)

## Definition

Die Sachwerttheorie beschränkt den Herausgabeanspruch aus § 816 Abs. 1 S. 1 BGB auf den objektiven Wert der Sache, selbst wenn der Veräußerer einen höheren Preis erzielt hat. Der rechtsgeschäftliche Gegenwert ist nach der Sachwerttheorie kein Surrogat i.S.d. § 818 Abs. 1 BGB.<vertiefung>Hierbei handelt es sich um eine weniger vertretene (und damit wohl eine) Mindermeinung</vertiefung>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/sachwerttheorie-816-abs-1-s1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
