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title: "Definition: Sachrüge - Begründetheit (§ 337 StPO)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/sachruege-begruendetheit-337-stpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Sachrüge - Begründetheit (§ 337 StPO)

## Definition

Die Sachrüge ist begründet, wenn die Urteilsfeststellungen keine tragfähige Grundlage für die rechtliche Prüfung bieten oder soweit das (materielle) Recht auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/sachruege-begruendetheit-337-stpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
