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title: "Definition: Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/rentabilitaetsvermutung-284-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Rentabilitätsvermutung (§ 284 BGB)

## Definition

Die Rentabilitätsvermutung ist die widerlegbare Vermutung, dass der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Leistung, mit der er einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, so große Vermögensvorteile hätte erwirtschaften können, dass seine Aufwendungen, die er in Erwartung der Leistung getätigt hat, gedeckt gewesen wären.

## Erläuterung

Voraussetzung für das Eingreifen der Rentabilitätsvermutung ist, dass der Gläubiger mit der Leistung einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/rentabilitaetsvermutung-284-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
