---
title: "Definition: Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/rechtswidrigkeit-des-angriffs-32-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Rechtswidrigkeit des Angriffs (§ 32 Abs. 2 StGB)

## Definition

Ein Angriff ist rechtswidrig, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Einen Straftatbestand muss das Angriffsverhalten aber nicht erfüllen. An der Rechtswidrigkeit fehlt es, wenn der Angriff seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt ist.

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/rechtswidrigkeit-des-angriffs-32-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
