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title: "Definition: Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/rechtliches-gehoer-art-103-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)

## Definition

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet, dass der Betroffene vor Erlass einer Gerichtsentscheidung grundsätzlich die Möglichkeit erhält, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/rechtliches-gehoer-art-103-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
