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title: "Definition: Realakt"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/realakt"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Realakt

## Definition

Ein Realakt ist Verwaltungshandeln, das auf die Herbeiführung eines tatsächlichen Erfolgs gerichtet ist und dem die Regelungswirkung i.S.d. § 35 S. 1 VwVfG fehlt.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/realakt
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
