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title: "Definition: Nichtberechtigter (i.S.d. § 816 Abs. 1 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/nichtberechtigter-isd-816-abs-1-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nichtberechtigter (i.S.d. § 816 Abs. 1 BGB)

## Definition

Nichtberechtigter i.S.d. § 816 Abs. 1 BGB ist, wer im Zeitpunkt der Verfügung nicht verfügungsbefugt ist.

## Erläuterung

Zwar führt die nachträgliche Genehmigung zu einer Wirksamkeit der Verfügung; an der Nichtberechtigung ändert sie indes nichts.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/nichtberechtigter-isd-816-abs-1-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
