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title: "Definition: Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/nicht-zur-kenntnis-bestimmt-202-abs-1-nr-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nicht zur Kenntnis bestimmt (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

## Definition

Nicht zur Kenntnis bestimmt ist ein Schriftstück auch dann, wenn der Täter nach dem Willen des Berechtigten noch nicht oder nicht mehr Kenntnis nehmen soll.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/nicht-zur-kenntnis-bestimmt-202-abs-1-nr-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
