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title: "Definition: Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/nachstellen-238-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)

## Definition

Nachstellen umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.

## Erläuterung

Unter dem englischen Begriff "Stalking" ist die Nachstellung wahrscheinlich besser bekannt

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/nachstellen-238-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
