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title: "Definition: Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/lieferung-einer-anderen-sache-434-abs-5-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Lieferung einer anderen Sache (§ 434 Abs. 5 BGB)

## Definition

Die <b>Lieferung einer anderen Sache</b> steht einem Sachmangel gleich, wenn die andere Sache nach dem objektiven Empfängerhorizont des Käufers in Erfüllung des Kaufvertrags geliefert worden ist (Tilgungsbestimmung). Der Käufer muss also davon ausgehen können, dass der Verkäufer mit der Lieferung seine Pflicht aus dem Kaufvertrag erfüllen will.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/lieferung-einer-anderen-sache-434-abs-5-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
