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title: "Definition: Konsumtion (vor § 52 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/konsumtion-vor-52-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Konsumtion (vor § 52 StGB)

## Definition

Ein Straftatbestand ist in einem anderen zwar nicht notwendig enthalten, die Tat trifft aber regelmäßig und typischerweise mit der Begehung einer anderen zusammen, sodass ihr Unrechts- und Schuldgehalt durch die schwerere Deliktsform mit erfasst und aufgezehrt wird.

## Erläuterung

<klausurhinweis>Erst wenn weder Spezialität noch Subsidiarität einschlägig sind, ist auf die Konsumtion zurückzugreifen. Vorrangig hast Du daher zu prüfen, ob diese Fälle der Gesetzeskonkurrenz vorliegen.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/konsumtion-vor-52-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
