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title: "Definition: Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/kollektivbezeichnung-kollektivbeleidigung-185-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kollektivbezeichnung – Kollektivbeleidigung (§ 185 StGB)

## Definition

Sie richtet sich unter einer Kollektivbezeichnung gegen jeden einzelnen Angehörigen einer Personenmehrheit, wenn diese so aus der Allgemeinheit hervortritt, dass der Kreis der betroffenen Personen klar umgrenzt und die Zuordnung des einzelnen zweifelsfrei ist.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/kollektivbezeichnung-kollektivbeleidigung-185-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
