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title: "Definition: Kausalität, abgebrochene bzw. überholende (vor § 13 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/kausalitaet-abgebrochene-bzw-ueberholende-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kausalität, abgebrochene bzw. überholende (vor § 13 StGB)

## Definition

Abgebrochene oder überholende Kausalität liegt vor, wenn eine Zweithandlung ohne Fortwirken der Ersthandlung den Erfolg herbeiführt. Die abgebrochene oder überholte Ersthandlung bleibt als hypothetische Reserveursache außer Betracht.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/kausalitaet-abgebrochene-bzw-ueberholende-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
