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title: "Definition: Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/kaufmannseigenschaft-bei-land-oder-forstwirtschaft-betreibenden-3-abs-2-hgb"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Kaufmannseigenschaft bei Land- oder Forstwirtschaft Betreibenden (§ 3 Abs. 2 HGB)

## Definition

Land- oder Forstwirtschaft Betreibende erhalten die Kaufmannseigenschaft entgegen § 1 Abs. 1 HGB nicht durch Betrieb eines Handelsgewerbes (§ 3 Abs. 1 HGB). Sie erhalten die Kaufmannseigenschaft, wenn das Gewerbe nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Betrieb erfordert und die Firma im Handelsregister eingetragen ist (§ 3 Abs. 2 i.V.m. § 2 S. 2 HGB) („Kann-Kaufmann“).

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/kaufmannseigenschaft-bei-land-oder-forstwirtschaft-betreibenden-3-abs-2-hgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
