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title: "Definition: In Brand setzen (§ 306 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/in-brand-setzen-306-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# In Brand setzen (§ 306 Abs. 1 StGB)

## Definition

Eine Sache ist in Brand gesetzt, wenn sie in einer Weise vom Feuer erfasst ist, dass ein Weiterbrennen aus eigener Kraft möglich ist. Erforderlich ist das Brennen eines für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Objekts wesentlichen Teils.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/in-brand-setzen-306-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
