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title: "Definition: In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/in-betrieb-7-abs-1-stvg"
kind: "Legaldefinition"
area: "Zivilrecht"
topic: "Gesetzliche Schuldverhältnisse"
norms: "§ 7 Abs. 1 StVG"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T05:43:40+00:00"
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# In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

**Norm:** § 7 Abs. 1 StVG · **Rechtsgebiet:** Zivilrecht › Gesetzliche Schuldverhältnisse

## Definition

Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.

## Erläuterung

> **Vertiefung:** Die frühere „mechanische Betriebsauffassung“ knüpfte die Haftung strikt an den technischen Zustand des Fahrzeugs: Nur solange der Motor in Gang war und dadurch eine Bewegung des Fahrzeugs oder eines seiner Bestandteile ausgelöst wurde, sollte ein Betrieb im Rechtssinne vorliegen. Stand das Fahrzeug still, entfiel nach dieser Sichtweise jede Haftung des Halters – unabhängig davon, ob von dem ruhenden Fahrzeug tatsächlich eine Gefahr ausging.

> **Klausurentipp:** Diese enge, rein technische Betrachtung gilt heute als überwunden; sie taucht in Klausuren meist nur noch als Gegenposition auf, von der sich die herrschende verkehrstechnische Auffassung bewusst abgrenzt.

## Verwandte Definitionen

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- [Absolute Rechte (§ 823 Abs. 1 BGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/absolute-rechte-823-abs-1-bgb)
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- [Betriebsbezogenheit (§ 823 Abs. 1 BGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/betriebsbezogenheit-823-abs-1-bgb)
- [Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)](http://www.juralernen.de/definitionen/eingriffskondiktion-812-abs-1-s-1-alt-2-bgb)
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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/in-betrieb-7-abs-1-stvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
Zitiervorschlag: „In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)“, juralernen.de, http://www.juralernen.de/definitionen/in-betrieb-7-abs-1-stvg.
