---
title: "Definition: Höchstpersönlicher Lebensbereich (§ 201 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/hoechstpersoenlicher-lebensbereich-201-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Höchstpersönlicher Lebensbereich (§ 201 Abs. 1 StGB)

## Definition

Der höchstpersönliche Lebensbereich erfasst den Kerngehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, also die Intimsphäre, die Sexualsphäre und den Bereich von Krankheit und Tod.

## Erläuterung

Mangels trennscharfen Kriteriums bleiben religiöse Betätigungen außen vor.

---

Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/hoechstpersoenlicher-lebensbereich-201-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
