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title: "Definition: Hilflosigkeit (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/hilflosigkeit-243-abs-1-nr-6-stgb"
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language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Hilflosigkeit (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

## Definition

Das Opfer ist hilflos, wenn es aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, sich gegen die Wegnahme von in seinem Gewahrsam befindlichen Sachen zu schützen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/hilflosigkeit-243-abs-1-nr-6-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
