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title: "Definition: Hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/hilflose-lage-221-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Hilflose Lage (§ 221 Abs. 1 StGB)

## Definition

Die hilflose Lage ist eine Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft oder mit Hilfe schutzbereiter und schutzfähiger anderer Personen vor drohenden abstrakten Lebens- oder schweren Gesundheitsgefahren zu schützen.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/hilflose-lage-221-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
