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title: "Definition: Hilflos (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/hilflos-201a-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Hilflos (§ 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Eine Person ist hilflos, wenn sie sich gegen ihr drohende Gefahren nicht zur Wehr setzen kann oder sie unfähig ist, die Anforderungen der konkreten Situation zu „meistern“.

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/hilflos-201a-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
