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title: "Definition: Globalzession (§ 398 BGB)"
canonical: "http://www.juralernen.de/definitionen/globalzession-398-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Globalzession (§ 398 BGB)

## Definition

Die Globalzession ist eine besondere Form der Abtretung, bei der der Zedent dem Zessionar alle oder zumindest sämtliche gegenwärtige und zukünftige Forderungen gegenüber einem Drittschuldner zur Sicherheit abtritt.

## Erläuterung

Zur Einprägung dient folgender Merksatz: "Der <b>Zedent flennt</b>, der <b>Zessionar</b> schreit <b>Hurra!</b>"<vertiefung>Hintergrund ist, dass dem Zedenten als Altgläubiger im Wege der Abtretung die Forderung <b>verloren</b> geht, der <b>Zessionar</b> als Neugläubiger sie hingegen erlangt. Aus diesem Grund „flennt“ der Zedent über den Verlust seiner Forderung, während der Zessionar deren Erwerb mit „Hurra“ bejubelt.</vertiefung>

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Kanonische URL: http://www.juralernen.de/definitionen/globalzession-398-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
